Koblenz/St. Goarshausen. Die Bahn AG muss der Besitzerin eines Hauses in St. Goarshausen die Mehrkosten für den Einbau von Schallschutzfenstern bezahlen. Mit einer Berufung wäre die Bahn gescheitert. Denn das Landgericht Koblenz konnte keine Verfahrensfehler bei der Entscheidung des Amtsgerichts St. Goar erkennen. Deshalb einigten sich die Prozessbeteiligten auf einen Vergleich.
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